
Bedingung für komplementäre Farben ist, daß an jeder Stelle des Spektrums die beiden Remissionsgrade und zusammen den Wert 1,0 ergeben. Ihre additive Mischung ist dann unbunt (und zwar das volle Weiß der Lichtquelle). Die Komplemantarität ist somit eine Frage der spektralen Beschaffenheit, also eines Paares von Farbreizen (R, 104).
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